Sabine Ritter Rechtsanwältin
 

Sabine Ritter

Erstberatung für
200 EURO


  Fachanwältin für Familienrecht - Familientherapeutin
 



Die Erstberatung
für 200 Euro
gibt Ihnen mehr Sicherheit auch in der Beurteilung Ihrer persönlichen Situation.

Kosten

1. Die Erstberatung
Die Kosten für eine umfassende Erstberatung, die erfahrungsgemäß ein bis zwei Stunden dauert, betragen einheitlich € 200 inkl. MwSt.
Die Erstberatung dient dazu, Ihre persönliche Situation aus familienrechtlicher und finanzieller Per­spektive darzustellen, damit Sie die Tragweite möglicher Entscheidungen einschätzen zu können. Spätere Nachfragen, telefonisch oder per Mail, gehören dazu.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für eine Erstberatung.

2. Wichtig zu wissen!
Wenn Sie sich zu einer einverständlichen Scheidung entschließen, muss nur ein Anwalt beauftragt werden, um die Scheidung abzuwickeln. Sie sparen damit fast 50 Prozent der Kosten.

3. Kostenhilfe beantragen
In familienrechtlichen Angelegenheiten muss häufig Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Auf Wunsch übernimmt die Kanzlei das Antragsverfahren.

4. Abrechnung mit Stundenhonorar oder nach Streitwert?
Eine Abrechnung ist nach Streitwert oder nach Stundenhonorar möglich. Genaue Auskunft erhalten Sie in der Erstberatung. Beispiele finden Sie unter www.prozesskostenrechner.de.

Wenn Sie sich für eine Erstberatung entscheiden, dvereinbaren Sie kurzfristig telefonisch oder per Mail einen Termin. Auch Abendtermine sind möglich.
Bitte bringen Sie zu diesem Gespräch die schon vorhandenen Unterlagen mit.